Zum Inhalt springen

Deutsches Sportschiedsgericht startet Januar 2008

02.11.2007

Gemeinsame Pressemitteilung der NADA und der DIS

Bonn/Köln, den 25. Oktober 2007 - Zum 1. Januar 2008 wird das Deutsche Sportschiedsgericht seine Tätigkeit aufnehmen. Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) ist damit ihrem Stiftungsauftrag nachgekommen, ein unabhängiges Sportschiedsgericht einzurichten. Das Sportschiedsgericht wird von der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) in Köln betrieben. Nach zweijähriger intensiver Arbeit hat die NADA, die das Projekt initiierte, gemeinsam mit der DIS eine Sportschiedsgerichtsordnung (DIS-SportSchO) verabschiedet, die speziell für die Erledigung von Streitigkeiten mit Bezug zum Sport, z. B. Dopingvergehen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen, Transferstreitigkeiten, Lizenzverträgen, Sponsoringverträgen und Vereinsstreitigkeiten, erarbeitet wurde. Deutschland folgt damit der Praxis in vielen anderen Ländern, wie etwa den USA, Kanada, England, Irland oder der Schweiz, wo bereits seit längerem nationale Sportschiedsgerichte installiert sind.

Die Einrichtung des Deutschen Sportschiedsgerichts entspricht dem Bedürfnis vieler deutscher Sportorganisationen nach einem unabhängigen und spezialisierten nationalen Schiedsgericht. DIS und NADA haben das Deutsche Sportschiedsgericht dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den Spitzenverbänden vorgestellt. Mehrere Verbände haben sich bereits für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Deutschen Sportschiedsgerichts entschieden und entsprechende Satzungsänderungen vorbereitet.

Im Bereich der Ahndung von Dopingverstößen verlangt der NADA-Code in Einklang mit dem WADA-Code von den Sportverbänden, den Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten auszuschließen und die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts zu vereinbaren. Die DIS-SportSchO bietet den Verbänden unterschiedliche Möglichkeiten der Inanspruchnahme, von der unmittelbaren Sanktionierung von Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen bis hin zur schiedsgerichtlichen Überprüfung verbandsinterner Entscheidungen. In allen Dopingstreitigkeiten ist eine Überprüfung einer Entscheidung des Deutschen Sportschiedsgerichts durch den Court of Arbitration for Sports (CAS) möglich.

Das Deutsche Sportschiedsgericht sichert die von vielen Seiten geforderte Unabhängigkeit von den Einrichtungen des organisierten Sports. Die Vorteile liegen zudem in der hohen Professionalität und Sachkompetenz sowohl der DIS als auch der Schiedsrichter, sowie in der Schnelligkeit und Vertraulichkeit des Verfahrens, was zusammen letztlich zu breiter Akzeptanz und Einheitlichkeit der Rechtsprechung führt.