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Aktuelle Missed Test Policy tritt am 1. Juli in Kraft

27.06.2007

Ausführungsbestimmungen für die Athleten

Bonn, 27. Juni - Die von Vertretern der Spitzenverbände und der NADA überarbeitete aktuelle Missed Test Policy tritt am 1. Juli in Kraft und gilt damit verbindlich für alle Athleten, Verbände und die NADA. Sie stellt die genauen Ausführungsbestimmungen zum Tatbestand Meldepflichtverstöße dar, insbesondere regelt sie die Meldepflichten für die Athleten.

Wichtig:
Die Athleten des Nationalen Testpools, der am 1. Juli startet, unterliegen geänderten Meldepflichten. Sie müssen zudem vierteljährlich die so genannte Whereabout-Information bei der NADA abgeben.
Alle wesentlichen Formulare finden Sie als pdf- und Word-Vorlagen im Bereich Formulare zum Download.