Disziplinarverfahren
Wird am Ende eines Ergebnismanagementverfahrens ein Sanktionsbescheid ausgesprochen, kann dieser akzeptiert werden oder die Durchführung des Disziplinarverfahrens beantragt werden. Wird die Sanktion akzeptiert, erlässt die NADA selbst eine Entscheidung gemäß Artikel 7 SfED. Beantragt die Athletin oder der Athlet die Durchführung des Disziplinarverfahrens, reicht die NADA Schiedsklage beim Deutschen Sportschiedsgericht ein.

